Wölbern Fondsmanagement GmbH soll Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt haben- Kapitalmarktrecht

Wölbern Fondsmanagement GmbH soll Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt haben- Kapitalmarktrecht GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Wölbern Fondsmanagement GmbH (WFM) ist eine Tochtergesellschaft des Emissionshauses Wölbern Invest. Sie ist geschäftsführend für die Betreuung der Wölbern-Fonds zuständig. Laut übereinstimmenden Medienberichten soll die WFM nun Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt haben. Die Fonds sollen aber nicht von der Insolvent betroffen sein, heißt es.

Erst vor etwa vier Wochen geriet das Fondshaus Wölbern Invest nach einer Razzia und der Festnahme des ehemaligen Firmenchefs in die Schlagzeilen. Ihm wird gewerbsmäßige Untreue vorgeworfen. Nun müssen die Anleger der Wölbern-Fonds offenbar die Insolvenz der WFM verkraften und nach einem Bericht des Handelsblatts vom 23. Oktober befürchten auch Anleger des Fonds Wölbern Development 04 Unregelmäßigkeiten in Millionenhöhe. Unterm Strich sind das alles beunruhigende Nachrichten für die Anleger in Wölbern-Fonds. Verunsicherte Anleger, die um ihr investiertes Geld fürchten, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der ihre Anlage rechtlich auf mögliche Schadensersatzansprüche überprüfen kann.

Wölbern Invest investierte vorwiegend in geschlossene Immobilienfonds. Wer sich an einem solchen Fonds beteiligt, muss schon im Beratungsgespräch auf die möglichen Risiken hingewiesen werden. Denn geschlossene Immobilienfonds sind keineswegs so sichere Kapitalanalgen wie wohl in vielen Beratungsgesprächen behauptet wurde. Sie sind risikoreich, da viele unterschiedliche Faktoren wie Mietpreisentwicklung oder Leerstand Einfluss auf die Entwicklung des Fonds nehmen können. Daher reicht das Risiko eben auch bis zum Totalverlust des investierten Geldes. Darüber müssen die Anleger ebenso aufgeklärt werden, wie über Provisionen, die die beratende Bank für die Vermittlung der Fondsanteile erhält. Denn diese sogenannten Kick-Back-Zahlungen können ein wichtiger Hinweis darauf sein, ob es möglicherweise einen Konflikt zwischen den Interessen der Bank und den Wünschen des Kunden gibt. Solch ein Interessenkonflikt kann großen Einfluss auf die Kaufentscheidung des Kunden haben.

Bleibt die Aufklärung über die Risiken und die Rückvergütungen aus, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Natürlich muss immer der Einzelfall geprüft werden.

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