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Hinweis auf Mehrwertsteuer muss eindeutig zuordenbar sein – Gewerblicher Rechtsschutz

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Wird auf einer Internetpräsenz mit Shop-Funktion auf die Mehrwertsteuer nur unter der separaten Seite „Versand und Zahlungsmethoden“ hingewiesen, so genügt dies...