Infinus AG Haftungsdach/Finanzdienstleistungsinstitut wirklich noch „verkaufbar“?

Auch wir waren überrascht das das INFINUS Finazdienstleistungsinstitut „weitermachen“ kann, und offensichtlich auch will. Dazu muss man wissen, das die „Blaue Infinus“ nicht nur eigene Produkte verkauft hat, sondern auch Produkte anderer Emittenten. Die darf man natürlich, so lange eine Erlaubnis der BaFin vorliegt, weiterverkaufen. Die haben ja mit der „blauen Infinus“ und den Produkten des Firmenumfeldes nichts, aber auch gar nichts zu tun. Die Frage ist nur, wenn man jetzt mit einem Kärtchen der Infinus kommt zu einem Kunden „wer schließt da noch einen Vertrag ab?“. Die Frage zu beantworten dürfte nicht schwerfallen.Aber ein anderes Problem könnte sich dadurch lösen. Es gibt wohl offensichtlich Personen die das Geschäft dort weiterführen können, somit sicherlich auch in der Lage sein dürften, Mitarbeiter die nichtmehr für Infinus arbeiten wollen, bei der BaFin abzumelden. Das wäre die gute Nachricht. Vermittler sollten diese Chance sicherlich dann nutzen, wenn man die Trennung will. Das könnte vermutlich die überwiegende Mehrheit sein. Wir, von diebewertung.de, berichten weiter, sobald wir Genaueres wissen.

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